Deutsch als Fremdsprache

Insgesamt ist die DaF-Förderung für Kinder gedacht, die mehrsprachig aufwachsen und Erfahrungen mit der deutschen Sprache gemacht haben, sie aber nicht altersgemäß beherrschen und laut Sprachstandserhebung dem Regelunterricht aufgrund ihrer geringen Sprachkompetenz nicht problemlos folgen können. Um eine individualisierte Förderung im Bereich DaF anbieten zu können, ist die Ermittlung des derzeitigen Sprachstands der Kinder wichtig. Daher wird am Ende des Schuljahrs ein qualitativer sprachlicher Test durchgeführt, aus dem abgeleitet werden kann, in welchen sprachlichen Bereichen das jeweilige Kind Förderbedarf aufweist. Die sprachliche Entwicklung jedes DaF-Schülers wird dokumentiert und individuelle Förderziele daraus abgeleitet.
Die Entscheidung über eine Förderung wird auf Basis des sprachlichen Tests und im engen Austausch mit den beteiligten Pädagogen getroffen. Die Teilnahme am DaF-Unterricht ist so lange verpflichtend, bis auf der Grundlage eines erneuten DaF-Screenings und nach gemeinsamer Entscheidung des DaF-Beauftragten, des DaF-Lehrers und des Deutschlehrers anders entschieden wird. Der DaF-Zusatzunterricht ist kostenpflichtig.

Die DISR behält sich aber auch vor, nach sorgfältiger Abwägung bestimmter schulischer Voraussetzungen auch Kinder ohne deutsche Sprachkenntnisse aufzunehmen.

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